WICHTIG:
Bei Erkrankung MUSS eine ärztliche Bescheinigung im Sekretariat abgegeben werden. Eine Entschuldigung der Erziehungsberechtigten reicht nicht aus.
Das Attest darf nicht rückwirkend ausgestellt werden. Das Attest sollte spätestens am Tag nach der Prüfung in der Schulevorliegen.