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Häufig gestellte Fragen

Wahlpflichtbereich I

Liebe Eltern,

auch wenn Sie mit Ihrem Kind diese Informationsschrift intensiv durchgearbeitet haben, kann es sein, dass zum Schluss noch einige Fragen zum Wahlpflichtbereich offen sind. Wir haben versucht, die aus unserer Erfahrung meist gestellten Fragen zusammenfassend zu beantworten.

Kann mein Kind das Wahlpflichtfach wechseln, wenn sich herausstellt, dass es falsch gewählt hat?
Nein, eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich.

 

Was geschieht, wenn man sich jetzt für ein WP-Fach entscheidet, aber erst nach zwei Jahren feststellt, dass dies eine falsche Entscheidung war?
Kann mein Kind, das sich jetzt nicht für die Fremdsprache entscheidet, trotzdem das Abitur machen?
Was soll ich machen, wenn ich eine andere Entscheidung anstrebe als mein Kind?
Erwirbt mein Kind, das sich jetzt für die zweite Fremdsprache entscheidet, auch Kenntnisse und Fähigkeiten in den Naturwissenschaften und im Lernbereich der Arbeitslehre?
Wer entscheidet letzten Endes über den Lernbereich, in dem mein Kind unterrichtet wird?
Wie wirkt sich das WP-I-Fach auf den Schulabschluss aus?